Sądownictwo konstytucyjne a demokracja
Streszczenie
Dio in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesverfassungsgericht ausgeübte
Verfassungsgerichtsbarkeit ist mit einzigartigen und präzedenzlosen opulenten Kompetenzen
ausgestattet. Die Befugnis des Bundesverfassungsgerichts, über die Voreinbarkeit
parlamentarischer Gesetzgebungsakte zu entscheiden, ist vielleicht am bedeutsamsten.
Sie läuft praktisch darauf hinaus, daß die diesbezüglichen Entscheidungen
die Wirkung von „Super-Gesetzen”, ja von „Super-Verfassungsgesetzen" haben.
Denn sie können nach herrschender Meinung der Staatsrechtslehre niemals wieder
durch einen Akt der Staatsgew alt beseitigt werden. Die Folge davon ist, daß das Bundesverfassungsgericht durch seine Entscheidungstätigkeit das V erfassungsrecht flexibilisiert
und unanfechtbar entsprechend den jew eils aktuellen Bedürfnissen der herrschenden
politischen Kräfte interpretieren kann; das ist dann für alle anderen Staatsorgane
verbindlich: Roma loculal Auf diese W eise atrophiert der demokratische politische
Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der staatsfereien Gessellschaft und in
den Institutionen des parlamentarischen Regierungssystems: Denn alle gesetzgeberischen
Entscheidungen der parlamentarischen Staatsorgane stehen unter dem Vorbehalt
ihrer Approbation durch das Bundesverfassungsgericht, das den Sanktionen nicht
ausgesetzt ist, denen das in der parlamentarischen Demokratie „souveräne" Volk
vor allem durch Wahlen die parlamentarische Volksvertretung und die parlamentarisch
eingesetzt odor gebildete Regierung unterwerfen kann.
Dieser Befund ist wichtig für die verfassungsrechtliche Komparatistik, die zur
Kenntnis nehmen muß, daß unter dem unverkennbaren Einfluß des „Modells" der
westdeutschen Verfassungsgerichts barkeit in sehr vielen europäischen Ländern mit
übrigens sehr unterschiedlichen politischen und ökonomischen System en entweder
Verfassungsgerichte mit mehr oder minder weitreichenden Kompetenzen neu eingerichtet
oder verfassungsgerichtliche Funktionen von schon vorhandenen anderen Gerichten
zusätzlich übernommen werden.
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